WAS KOSTET EINE ZAHNBEHANDLUNG?

Die Preisgestaltung richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte, der ich gesetzlich unterliege.
Hier stellt die Bundestierärztekammer alle Informationen zur Gebührenordnung, sowie die aktuelle GOT zur Verfügung. (Informationen zur neuen GOT)

Ich rechne grundsätzlich vor Ort bar, EC oder per Paypal ab, um für mich als Einzelperson den Verwaltungsaufwand minimal zu halten. Voraussetzung für die Funktion des EC Gerätes ist ausreichender Handyempfang.

Die Zusammensetzung des Preises für eine Zahnbehandlung hat sich mit Gültigwerden der aktuellen GOT stark geändert. Nun ist in der neuen, stark überarbeiteten Fassung unserer Gebührenordnung die Pferdezahnbehandlung würdig und vollständig vertreten. Dies führt zu einheitlichen Preisen, die nicht mehr wie vorher aufgrund fehlender oder veralteter Grundlagen in der GOT, teilweise sehr unterschiedlich hergeleitet wurden.

Die Anfahrtskosten liegen bei 3,50€ pro Doppelkilometer und werden auf die Anzahl der Pferde aufgeteilt. Neu ist die Position „Hausbesuch GOT Nr 40“, die auch bei Sammelterminen individuell abzurechnen gilt.

Insgesamt liegen wir dann für eine einfache Routine Zahnbehandlung ohne Anfahrt bei mindestens 226,- € inkl Mwst.

Aufwendigere Fälle (hgr Malokklusionen/Parodontitis/Stellungsanomalien/geriatrische Patienten mit Problemen/schwierige Pferdekönnen nun bis zu über 300,-€ kosten.

Die Preise für Diagnostik, Zahnextraktionen und andere Operationen richten sich nach diagnostischem Aufwand, Dauer und Operationsmethode. Ich gebe vor jeder OP selbstverständlich einen Kostenvoranschlag ab, gern schon bei Besprechen des Befundes am selbigen Tag.

OP-VERSICHERUNG

Sollten Sie eine OP- oder Krankenversicherung für Ihr Pferd besitzen, sprechen Sie mich darauf an. Insbesondere bei Zahnoperationen werden je nach Versicherungsumfang viele Posten übernommen. Die gängigen OP- und Krankenversicherungen sind die der Uelzener und der Allianz.

Rechne ich mit Ihnen vor Ort ab, so sende Ihnen im Anschluss den Befundbogen per E-mail zu, der gleichzeitig Rechnung und Nachweis für die Versicherung ist. Diesen Bogen leiten Sie einfach direkt per Mail weiter an den Versicherer, so dass Ihnen der Anteil erstattet werden kann. Dies geschieht in der Regel innerhalb kürzester Zeit und meiner Erfahrung nach recht unkompliziert.
Alternativ gibt es die Möglichkeit die Abrechnung über eine Vollmacht laufen zu lassen, dann rechne ich direkt mit dem Versicherer ab und sende Ihnen einen Rechnung über den Restbetrag. Hierfür brauche ich neben der Vollmacht eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis (Seite 1 reicht naürlich)

Es kann trotzdem hier und da zu Fallüberprüfungen der Versicherer kommen. Sie bekommen dann ein Fragenformular zu dem fraglichen Fall; diesen füllen teilweise Sie, teilweise ich aus und schicken ihn anschliessend zurück. Die Überprüfung kann wenige Tage bis einige Wochen dauern, das ist sehr unterschiedlich.